Pensionskassen-Abstimmung: Das Nein zu tieferen Rentenumwandlungssätzen schadet den Lebensversicherern nicht unmittelbar

Die Politik muss nun für neue BVG-Reformen sorgen.
pef
72,7 Prozent der Stimmberechtigten haben sich gegen einen tieferen Umwandlungssatz der Pensionskassenrenten ausgesprochen. Das wuchtige Nein war angesichts des politischen und ökonomischen Umfelds zu erwarten gewesen: Die hohen Boni der Bankbranche führten bei vielen Stimmberechtigten zu einem generellen Misstrauen gegenüber dem gesamten Finanzsektor, so dass auch Versicherungen und Pensionskassen in den Topf der «Abzocker» geworfen und als «Rentenklauer» etikettiert wurden.
Nun braucht es eine versachlichte Reformdebatte
Dringend Not tut nun eine Versachlichung der Pensionskassen-Debatte. Daher ist das Angebot des Pensionskassen-Verbandes ASIP zu begrüssen, der alle Exponenten zu einem runden Tisch einlädt. Denn die berufliche Vorsorge braucht Reformen. Und das nicht nur wegen der Lebenserwartung, die seit Einführung des Gesetzeswerks über die berufliche Vorsorge (BVG) vor 25 Jahren massiv gestiegen ist. Mindestens so viele Probleme wie die demografische Entwicklung bereitet die Zinsentwicklung. Denn 1985, bei der Einführung des BVG, rentierten Bundesobligationen mit 4,7 Prozent. Das verführte den Gesetzgeber dazu, zugunsten der Rentner im BVG hohe Leistungsversprechen zu formulieren, die sich damals allein mit risikolosen Anlagen finanzieren liessen. Heute werfen Bundesobligationen nur noch zwei Prozent ab - trotzdem wird das Rentenkapital immer noch mit 3,5 Prozent hochgerechnet. Das ist nur möglich durch eine Quersubventionierung zulasten der Erwerbstätigen, deren Alterssparguthaben in der Regel mit bloss zwei Prozent verzinst werden.
Es wäre zu billig, einfach zu fordern, die Pensionskassen sollten halt besser mit den Anlagen wirtschaften und mit höheren Renditen die Rentenlücke füllen. Die Zahlenreihen der Privatbank Pictet zeigen, dass mit aktienlastigen Anlagestrategien seit 1985 stattliche Durchschnittsrenditen hätten erzielt werden können: bei 25 Prozent Aktien 5,8 und bei 40 Prozent Aktien gar 6,3 Prozent pro Jahr. Dies aber zum Preis von enormen Wertschwankungen, wie wir sie 2000 bis 2003 und 2008/09 erlebt haben.
Privatanleger mit langfristigem Horizont und Eis im Magen können solche Verluste aussitzen. Pensionskassen-Manager sind hingegen von Gesetzes wegen zu Sanierungen gezwungen - und müssen dabei unter Umständen ausgerechnet zu Tiefstkursen Verluste realisieren. Das BVG ist eben von seiner Historie her gar nicht für aktienlastige Pensionskassen-Strategien geschaffen worden, und hohe Aktienquoten sind daher auch keine befriedigende Antwort auf die Probleme hoher Rentenansprüche.
Die Probleme des Schweizer Pensionskassen-Systems müssen grundsätzlich angegangen werden. Für Bundesrat Didier Burkhalter ist denn das Nein zum Rentenumwandlungssatz auch kein Anlass, bei den Reformen der beruflichen Vorsorge auf die Bremse zu treten, wie er am Sonntag nach der Abstimmung ausführte.
Versicherte, nicht Versicherer sind negativ betroffen
Das Nein zu tieferen Rentenumwandlungssätzen trifft im Übrigen nicht in erster Linie Lebensversicherer wie Swiss Life und andere Gesellschaften, sondern die Versicherten. Laut Swiss-Life-Konzernchef Bruno Pfister leide nicht die Profitabilität des Unternehmens, sondern innerhalb der Versichertengemeinschaft des Unternehmens werde einfach die Querfinanzierung der Renten zulasten der Erwerbstätigen andauern.
Wer mit Nein gestimmt haat in der Annahme, er bestrafe damit die Lebensversicherer für eine vermeintliche Abzockerei, trifft also die Falschen. Das Argument der Abzockerei ist ohnehin falsch: Mit etwa acht bis zehn Prozent weist das BVG-Geschäft alles andere als exorbitante Eigenkapitalrenditen auf – die Eigenkapitalkosten der Swiss Life auf Konzernstufe liegen mit acht bis neun Prozent nur wenig tiefer. Unrentabel würde das Geschäft, wenn sich die Ausschüttungsregel (Legal Quote) für die Lebensversicherer ändern würde. Bislang gilt das Bruttoprinzip: 90 Prozent der Überschüsse vom Gesamtumsatz gehen an die Versicherten, zehn Prozent an die Versicherer. Vor allem linke Kreise wollen zum Nettoprinzip wechseln: Die Versicherer sollen nur noch zehn Prozent des Gewinns erhalten. «Auf dieser Basis wäre das BVG-Geschäft als Vollversicherungsmodell, bei dem wir alle Risiken für KMU-Betriebe tragen, nicht mehr rentabel», erklärt Pfister.
Für einige Politiker aus dem linken und gewerkschaftlichen Lager ist der Sieg gegen den tieferen Rentenumwandlungssatz nur der erste Schritt, um auch andere Pensionskassen-Parameter zurechtzubiegen und damit die Lebensversicherer aus dem Pensionskassen-Geschäft zu drängen. So erklärt Bruno Pfister: «Wenn die Legal Quote vom Brutto- aufs Nettoprinzip wechseln würde, müssten sich die Swiss Life und wohl die gesamte Lebensversicherungsbranche Gedanken machen, wie das Geschäft weiter betrieben werden soll.» Ein Ausstieg wäre aber für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber kontraproduktiv: Das Modell der Vollversicherung, wie es nur die Lebensversicherer anbieten, entspricht einem grossen Bedürfnis im Pensionskassen-Markt.
- Lesen Sie hier: Was bedeutet die Ablehnung eines tieferen Rentenumwandlungssatzes bzw. die Beibehaltung des heutigen überhöhten Rentenumwandlungssatzes für den Vorsorgenehmer?
- Lesen Sie das Interview mit Swiss-Life-CEO Bruno Pfister vor der Abstimmung: Ein Nein ist für ihn kein Grund zum Ausstieg aus dem Pensionskassengeschäft.
Aktien im Artikel
| 109,50 | -1,30 | -1,17% |
Hot Stocks der letzten 3 Tage nach Newsanzahl
|






