In einem vorläufigem psychologischen und psychiatrischen Gutachten werde beim angeklagten Stephan von Erffa von keiner Erkrankung ausgegangen, die relevant sein könnte, sagte der Vorsitzende Richter Markus Födisch in der Gerichtsverhandlung am Montag in München.

Der frühere Wirecard-Chefbuchhalter Erffa sitzt neben Ex-Konzernchef Markus Braun und dem ehemaligen Wirecard-Statthalter in Dubai, Oliver Bellenhaus, auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft sieht das Trio als Bande an, die Bilanzfälschung, Marktmanipulation, Untreue und Betrug begangen habe. Der Dax-Konzern Wirecard war 2020 zusammengebrochen, als aufflog, dass auf Treuhandkonten in Asien 1,9 Milliarden Euro fehlten. Die Anklage stützt sich unter anderem auf Angaben von Bellenhaus. Braun und Erffas Verteidiger haben die Vorwürfe zurückgewiesen. Den Angeklagten drohen Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren.

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Auf Wunsch von Erffas Verteidigern hatte das Gericht drei Gutachter beauftragt, zu untersuchen, ob der Angeklagte wegen einer autistischen Störung nicht oder nur eingeschränkt schuldfähig ist. Die Sachverständigen sollten im Tagesverlauf über ihre Erkenntnisse berichten, die sie bereits in einem vorläufigen, vertraulichen Dokument bei Gericht eingereicht hatten. Aus diesem Gutachten zitierte Födisch zusammenfassend, um zu begründen, warum sich die Gutachter am Montag in öffentlicher Verhandlung äussern sollten, obwohl dabei private Details zur Sprache kämen. Erffas Verteidigung hatte einen Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt.

«Es ergaben sich keine hinreichenden Hinweis auf eine Autismus-Spektrum-Störung», sagte der Psychologe Maximilian Wertz. Zudem habe Erffa einen Intelligenzquotienten (IQ) von 110 und liege damit «im oberen Normbereich». (reuters/hzb/ps)

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