Im «Schweizerischen Handelsamtsblatt» (SHAB) wurden gestern, 24. Januar, zwei Pfändungsanzeigen gegen Dadvan Yousuf publiziert, über einen Betrag von insgesamt etwas über 100’000 Franken.

Yousuf war als Kryptowunderkind bekannt geworden. Er behauptete, mit Investitionen in Kryptowährungen Multimillionär geworden zu sein. Seine Geschichte war so gut, dass viele sie glauben wollten: Als elfjähriges Flüchtlingskind aus dem Irak habe er im Jahr 2011 auf einem Parkplatz in Ipsach am Bielersee den Grundstein zu seinem Reichtum gelegt. Dort habe er all seine Spielsachen – seinen Nintendo, Pokémon, Memorys und Puzzles – verkauft. Mit dem Erlös habe er damals seine ersten 10 Bitcoins für 15 Euro gekauft. Mit weiteren Zukäufen und geschicktem Handel von Kryptowährungen sei er Multimillionär oder sogar Milliardär geworden.

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Aber die «Handelszeitung» fand bald schon einiges, das an seiner Geschichte nicht stimmen konnte. Etwa, dass Yousuf seine KV-Lehre – anders als zu lesen war – gar nicht abgeschlossen hatte. Auch war zu lesen, dass er Bitcoins per Kreditkarte auf einer Plattform gekauft hatte, die solche Transaktionen damals gar nicht zuliess. Danach behauptete er, auf einer anderen Plattform mit Währungen gekauft zu haben, die diese Währungen damals gar nicht akzeptierten. Als die «Handelszeitung» ihn damit konfrontierte, antwortete er, dass er sich nicht mehr genau erinnere. 

Derweil warb er mit seiner Bekanntheit weiter für seinen eigenen Kryptocoin, den Dohrnii. Er machte Versprechungen, die geeignet waren, Anlegende zum Kauf des Dohrnii zu bewegen. Im Zusammenhang mit dem Dohrnii gründete er im Jahr 2021 eine Stiftung, die im Frühling 2023 liquidiert wurde. Im Mai 2023 leitete dann die Berner Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen Yousuf wegen gewerbsmässigen Betrugs ein. 

Zwei Pfändungsanzeigen 

Yousuf wird unter anderem vorgeworfen, dass er Anlegerinnen und Anleger mithilfe diverser nationaler und internationaler Medien sowie bei Veranstaltungen vom Kauf seines Kryptocoins Dohrnii überzeugt habe. Dies, ohne dass er die Absicht gehabt haben soll, das entsprechende Projekt dahinter tatsächlich zu realisieren. Er habe Anlegende auch zum Kauf des Dohrnii bewegen wollen, indem er sie bezüglich eines von ihm erfundenen Algorithmus zum automatisierten Handel mit Kryptowährungen getäuscht habe.

Und jetzt die Pfändungsanzeigen. Die Informatikfirma Saynode Operations AG will ihn für rund 66’000 Franken plus Zinsen pfänden lassen, weil Yousuf Rechnungen für Softwareentwicklungen vom Sommer 2022 nicht bezahlt habe, wie dem Amtsblatt zu entnehmen ist. Dort ist auch aufgelistet, dass eine Privatperson aus Glattfelden 38’000 Franken durch Pfändung erhalten will. Diese Schuld habe sich aus einem «Termination Agreement» ergeben, wie im «Amtsblatt» steht.

Konfrontiert mit den Pfändungsanzeigen schreibt Yousf per E-Mail, dass er mit der Firma Saynode noch vor Gericht stehe. Das Verfahren sei hängig. Er glaubt, dass das Gericht entscheiden werde, dass die Forderung «nicht beziehungsweise nicht gegen mich besteht». Die Forderung bestehe nur, weil er den Rechtsvorschlag damals verspätet eingereicht habe. Er könne nun den Betrag beim Betreibungsamt hinterlegen. Dort werde dieser gesperrt, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliege.

Unbekannter Aufenthaltsort

Zur Forderung der Privatperson aus Glattfelden schreibt Yousuf, diese sei durch ein Gerichtsurteil rechtskräftig anerkannt und folglich nicht mehr zu beseitigen. «Diese werde ich entsprechend bezahlen.»

Die Pfändung für beide Gläubiger wird am 7. Februar um neun Uhr auf dem Betreibungsamt Seeland vollzogen. Im «Amtsblatt» wird Yousuf darauf aufmerksam gemacht, dass er verpflichtet ist, der Pfändung beizuwohnen oder sich vertreten zu lassen. Leistet er dieser Aufforderung keine Folge, wird die Pfändung in seiner Abwesenheit auf dem Betreibungsamt Seeland vollzogen. Nach Ablauf der Teilnahmefrist und mangels Feststellung pfändbarer Vermögenswerte würde eine Pfändungsurkunde errichtet oder ein Verlustschein ausgestellt.

Dem «Amtsblatt» ist zu entnehmen, dass die Behörden derzeit nicht wissen, wo Dadvan sich aufhält: «Die vorstehende Publikation ersetzt die direkte Zustellung der Pfändungsankündigung an den Schuldner mit unbekanntem Aufenthaltsort.»

Yousuf selber schreibt: «Grundsätzlich bin ich in der Schweiz und hätte jederzeit auf ein Schreiben reagieren können. Es scheint mir eher einen strategischen Ansatz zu beinhalten, das Ganze im ‹Amtsblatt› zu publizieren.» Er habe vor, die rechtskräftig anerkannte Forderung zu begleichen. Aus diesem Grund glaubt er, physisch vor Ort sein zu müssen.

Es ist fraglich, ob das Betreibungsamt das auch so sehen wird.